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   SG Detmold, 08.10.2015 - S 24 KR 58/15   

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SG Detmold, 08.10.2015 - S 24 KR 58/15 (https://dejure.org/2015,70231)
SG Detmold, Entscheidung vom 08.10.2015 - S 24 KR 58/15 (https://dejure.org/2015,70231)
SG Detmold, Entscheidung vom 08. Oktober 2015 - S 24 KR 58/15 (https://dejure.org/2015,70231)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 10/07 R

    Aufnahme von Geräten der nichtinvasiven Magnetfeldtherapie in das

    Auszug aus SG Detmold, 08.10.2015 - S 24 KR 58/15
    Das BSG hat diese Entscheidung bestätigt und in einem Urteil vom 12.08.2009 (Az.: B 3 KR 10/07 R) ausgeführt, dass hinsichtlich der Magnetfeldtherapie keine Studienlage gegeben sei, die eine positive Abschätzung des Nutzens der Methode als wahrscheinlich erscheinen lasse.

    Das BSG hat bereits entschieden, dass die Erstellung und Fortentwicklung des Hilfsmittelverzeichnisses nicht unabhängig von der Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden durch den GBA erfolgen kann (vgl. etwa BSG Urteil vom 12.08.2009 - B 3 KR 10/07 R -, juris).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus SG Detmold, 08.10.2015 - S 24 KR 58/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 06.12.2005 (1 BvR 347/98) festgestellt, dass es mit den Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht vereinbar ist, einen gesetzlich Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine dem allgemein anerkannten, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, generell von der Gewährung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.
  • BSG, 08.07.2015 - B 3 KR 6/14 R

    Krankenversicherung - Aufnahme eines Hilfsmittels in Hilfsmittelverzeichnis -

    Auszug aus SG Detmold, 08.10.2015 - S 24 KR 58/15
    Denn im Vergleich zu der Anwendung durch einen Therapeuten kommt es bei der selbstständigen Durchführung der Therapie durch die Patienten unter Anwendung entsprechender Geräte zu wesentlichen Änderungen hinsichtlich des medizinischen Nutzens, möglicher Risiken sowie in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit der Behandlung und damit im Hinblick auf alle für die Bewertung einer Behandlungsmethode durch den GBA zentralen Gesichtspunkte (vgl. dazu BSG Urteil vom 08.07.2015 - B 3 KR 6/14 R -, juris).
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus SG Detmold, 08.10.2015 - S 24 KR 58/15
    Vielmehr wird durch diese Richtlinien auch der Umfang der den Versicherten von den Krankenkassen geschuldeten ambulanten Leistung verbindlich festgelegt (vgl. Bundessozialgericht [BSG] Urteil vom 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R -, juris Rn. 12).
  • BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 28/03 R

    Krankenversicherung - Leistungsausschluss der extrakorporalen Stoßwellentherapie

    Auszug aus SG Detmold, 08.10.2015 - S 24 KR 58/15
    "Neu" ist eine Methode, wenn sie zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht als abrechnungsfähige ärztliche Leistung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) enthalten ist (BSG Urteil vom 27.09.2005 - B 1 KR 28/03 R -, juris Rn. 17).
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